FAQ – Fragen & Antworten

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen. Falls weiterer Klärungsbedarf besteht, schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Erste Hilfe bei Wasser­schaden

Was sollte ich bei einem Wasserschaden als Erstes tun?
Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie, die Wasserquelle zu stoppen – zum Beispiel durch Schließen des Hauptwasserhahns oder Abschalten betroffener Geräte. Sichern Sie gefährdete Gegenstände, nehmen Sie stehendes Wasser auf und dokumentieren Sie den Schaden. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und/oder einen Fachbetrieb zur Ursachenfeststellung oder falls schon bekannt zur Beseitigung.
Wie dringend ist ein Wasserschaden?
Ein Wasserschaden ist immer zeitkritisch. Feuchtigkeit breitet sich oft unbemerkt in Bauteilen aus und kann innerhalb kurzer Zeit zu Folgeschäden wie Schimmel oder Materialschäden führen. Je schneller gehandelt wird, desto geringer sind in der Regel Aufwand, Kosten und Einschränkungen.
Zudem besteht gegenüber der Versicherung in der Regel eine sogenannte Schadenminderungspflicht – das bedeutet, dass der Schaden nicht unnötig größer werden darf und sinnvolle Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zeitnah erfolgen sollten.
Muss ich sofort jemanden beauftragen?
In den meisten Fällen besteht kein Grund zur überstürzten Beauftragung. Wichtig ist zunächst, die Ursache des Schadens zu klären und die Situation fachlich einschätzen zu lassen. Stimmen Sie eine Beauftragung am besten auch mit Ihrer Versicherung ab, da diese zumindest gerne informiert ist, auch wenn Sie eigene Wunsch-Handwerker haben.
Bei akuten Schäden mit weiter austretendem Wasser sollte zeitnah gehandelt werden – beispielsweise durch einen Installateur oder Notdienst, um die Ursache schnell zu beseitigen.
Soll ich die Versicherung direkt informieren?
Ja, in den meisten Fällen ist es sinnvoll, den Schaden frühzeitig Ihrer Versicherung zu melden. Viele Versicherer erwarten eine zeitnahe Information und eine Ursachenfeststellung. Wichtig: Sie können trotzdem frei entscheiden, welchen Fachbetrieb Sie beauftragen möchten.
Kann ich den Schaden selbst eindämmen?
Kleinere Maßnahmen wie das Aufwischen von Wasser oder das Sichern von Möbeln sind sinnvoll. Eine fachgerechte Trocknung oder Ursachenanalyse lässt sich jedoch meist nicht selbst durchführen, da Feuchtigkeit oft in Bodenaufbauten oder Wänden verborgen bleibt. Hier ist professionelle Messtechnik entscheidend.
Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?
• Wasserzufuhr stoppen (z. B. Hauptwasserhahn schließen)
• Bewegliche Gegenstände sichern oder erhöhen
• Sichtbares Wasser aufnehmen
• Schaden fotografisch dokumentieren

Danach empfiehlt sich eine fachliche Einschätzung, um das weitere Vorgehen festzulegen.

Was sollte ich auf keinen Fall tun?
Vermeiden Sie es, einen Wasserschaden einfach abzuwarten oder zu unterschätzen. Feuchtigkeit kann sich unbemerkt in Bauteilen ausbreiten und dort länger bestehen bleiben. Sinnvoll ist es daher, die Ursache möglichst zeitnah zu klären und den Schaden fachlich einschätzen zu lassen.
Außerdem sollten größere Rückbauarbeiten oder eigenständige Reparaturversuche zunächst vermieden werden, bevor der Schaden dokumentiert und mit der Versicherung abgestimmt ist. Eine klare Schadenaufnahme hilft, den Umfang richtig zu bewerten und die weitere Abwicklung zu erleichtern.

Versicherung & Kosten

Wer übernimmt die Kosten für die Trocknung?
In vielen Fällen übernimmt die Gebäude- oder Hausratversicherung die Kosten – abhängig von Ursache und Vertragsdetails. Wichtig sind eine saubere Schadenaufnahme und Dokumentation sowie eine rechtzeitige Meldung an Ihre Versicherung.
Muss ich etwas vorstrecken?
Das hängt vom Versicherungsfall und der individuellen Abwicklung ab. Häufig erfolgt die Regulierung direkt über die Versicherung. In anderen Fällen kann eine Zwischenabrechnung nötig sein. Dies sollten Sie direkt mit Ihrer Versicherung klären.
Darf ich selbst entscheiden, welche Firma beauftragt wird?
Ja. Als Versicherungsnehmer haben Sie grundsätzlich freie Hand bei der Wahl des Fachbetriebs. Auch wenn Versicherungen Empfehlungen aussprechen, liegt die Entscheidung bei Ihnen.
Was passiert, wenn die Ursache noch nicht feststeht?
Dann ist eine fachgerechte Schadenanalyse entscheidend. Versicherungen erwarten meist eine nachvollziehbare Ursachenfeststellung, bevor Maßnahmen freigegeben werden. Diese ermitteln wir im Rahmen der Leckageortung.

Tipp: Sprechen Sie trotzdem direkt mit Ihrer Versicherung, sobald Sie einen Schaden bemerken, sodass diese als Ihr Partner von Beginn an involviert sind.

Arbeiten Sie direkt mit Versicherungen zusammen?
Ja, wir arbeiten gerne mit allen Versicherungen, Sachverständigen und Schadenregulierern zusammen. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation und stellen alle notwendigen Dokumentationen bereit. Für die Provinzial Versicherung und die Continentale Versicherung sind wir sogar als direkter Partner über einen Rahmenvertrag oder Rahmenpreisabkommen tätig.
Was passiert, wenn ich nicht versichert bin?
Auch ohne Versicherung bzw. in einem nicht versicherten Schadenereignis können wir Sie unterstützen. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen auf Wunsch gerne einen Kostenvoranschlag, sodass Sie Ihre Kosten im Auge behalten.
Bekomme ich eine Dokumentation für die Versicherung?
Ja. Wir dokumentieren standardmäßig mit Fotos und in einem Messprotokoll das Schadenausmaß und den Trocknungserfolg – geeignet für Versicherungen und weitere Beteiligte.

Ortstermin & Leckageortung

Wie läuft ein Ortstermin ab?
Beim Ortstermin verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über den Schaden, führen Feuchtemessungen durch und besprechen Ihre Beobachtungen. Je nach Situation folgen weitere Messverfahren oder eine konkrete Handlungsempfehlung.
Wie schnell ist ein Termin möglich?
In der Regel kurzfristig. Da Wasserschäden zeitkritisch sind, versuchen wir Termine schnell innerhalb von 1-3 Werktagen zu realisieren – besonders bei akuten Schäden.
Muss ich etwas vorbereiten?
In der Regel nicht viel. Hilfreich sind zugängliche betroffene Bereiche sowie vorhandene Informationen zum Schadenverlauf. Lassen Sie uns gerne schon zur Terminabsprache alle wichtigen Informationen (Kontaktdaten, ggf. Mieterdaten, Versicherung und ggf. Schadennummer) zukommen.
Wie lange dauert eine Leckageortung?
Das hängt von Gebäude, Schadenbild und Zugänglichkeit ab. Viele Ortungen lassen sich innerhalb von 1-3 Stunden durchführen, komplexe Fälle können mehr Zeit und/oder mehrere Ortstermine in Anspruch nehmen.
Wird dabei etwas beschädigt?
Unser Ziel ist eine möglichst zerstörungsarme Ortung. In vielen Fällen gelingt die Lokalisierung ohne Eingriffe. Falls Öffnungen nötig sind, stimmen wir diese immer vorher mit Ihnen ab. Diese Bauteilöffnungen sind für die anschließende Reparatur dann häufig ohnehin nötig.
Welche Messverfahren setzen Sie ein?
Je nach Schaden kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, z. B. Feuchtemessungen (kapazitiv und/oder Widerstandsmessung), Thermografie, Druckprüfungen oder Tracergas-Verfahren. Die Auswahl erfolgt immer situationsabhängig.
Muss ich währenddessen vor Ort sein?
Idealerweise ja, insbesondere bei Erstterminen. So können Sie Ihre Beobachtungen mit uns teilen, Fragen können direkt geklärt und Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Bekomme ich einen Bericht über die Ergebnisse?
Ja. Sie erhalten eine verständliche Dokumentation der Ergebnisse und eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Während der Trocknung

Wie lange dauert eine Trocknung?
Die Dauer hängt von Schadenart, Durchfeuchtung und Bauteilen ab. Kleinere Schäden sind oft in 2 – 3 Wochen abgetrocknet, umfangreichere Trocknungen können länger dauern. Regelmäßige (i. d. R. wöchentliche) Messungen geben Aufschluss über den Fortschritt.
Wie laut sind die Trocknungsgeräte?
Je nach eingesetzter Trocknungsmethode liegt der Schallpegel zwischen 52 dB und 61 dB also vergleichbar mit einem Geschirrspüler bzw. einer Waschmaschine beim Waschen. In manchen Fällen ist auch der Einsatz geräuschloser Verfahren möglich.
Kann ich die Räume weiterhin nutzen?
Das ist häufig möglich, hängt aber vom Schadenumfang und Trocknungsverfahren ab. Wir versuchen immer, Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Muss ich ausziehen?
In den meisten Fällen nicht. Nur bei sehr umfangreichen Schäden und damit einhergehenden Rückbauarbeiten kann ein vorrübergehender Auszug sinnvoll sein. In diesen Fällen trägt häufig Ihre Hausratversicherung die, dadurch entstehen Kosten.
Können Kinder oder Haustiere in der Wohnung bleiben?
In der Regel ja. Unsere Geräte sind für den Einsatz in Wohnräumen ausgelegt. Bei besonderen Situationen beraten wir Sie individuell.
Muss ich lüften? Wenn ja, wie?
Das hängt vom eingesetzten Verfahren ab. In der Regel ist gezieltes Stoßlüften sinnvoll, darüber hinaus sollten Türen und Fenster im Schadenbereich geschlossen bleiben. Sie erhalten von uns konkrete Hinweise für Ihren Fall.
Darf ich die Geräte ausschalten?
Bitte nur nach Absprache. Ein Ausschalten unterbricht den Trocknungsprozess und kann die Dauer verlängern. Falls ein Ausschalten nötig ist (z. B. wegen Terminen, Trocknung im Schlafzimmer, o. ä.), stimmen Sie das bitte mit uns ab.
Was mache ich bei Kondenswasser oder Gerüchen?
Leichte Gerüche oder Kondensatbildung können während der Trocknung (insb. in den ersten Tagen) auftreten. Sprechen Sie uns an – wir prüfen, ob Anpassungen notwendig sind.
Was tun bei einer Störung oder einem Alarm?
Kontaktieren Sie uns bitte zeitnah. Viele Geräte haben Schutzfunktionen, die auf einfache Ursachen zurückgehen. Wir helfen schnell weiter.

Strom­verbrauch

Wie viel Strom verbrauchen Trocknungsgeräte?
Der Stromverbrauch hängt von Geräteart, Anzahl und Laufzeit ab. Bei kleineren Trocknungen ist er überschaubar, bei größeren Maßnahmen entsprechend höher. Eine realistische Einschätzung lässt sich im Vorfeld häufig nicht geben. Der Stromverbrauch wird jedoch für jedes Gerät erfasst und dokumentiert.
Wer bezahlt den Stromverbrauch?
Bei versicherten Schäden wird der Stromverbrauch in der Regel von der Versicherung übernommen. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Erfassung – diese stellen wir durch den Einsatz von Zwischenzählern für alle eingesetzten Geräte sicher.
Wird der Stromverbrauch gemessen?
Ja. Wir erfassen den Verbrauch über Zwischenzähler oder geräteinterne Messungen, sodass eine transparente Abrechnung möglich ist.
Bekomme ich eine Dokumentation der Stromkosten?
Ja. Sie erhalten eine Aufstellung des erfassten Verbrauchs nach Abschluss der gesamten Trocknungsmaßnahme, die Sie bei Bedarf bei Ihrem Energieversorger und Ihrer Versicherung einreichen können.
Muss ich den Zählerstand notieren?
In der Regel nicht, da Sie von uns eine Aufstellung über den durch die Trocknungsgeräte verbrauchte Strommenge nach Abschluss der Trocknung erhalten.

Nach der Trocknung

Woher weiß ich, dass alles wirklich trocken ist?
Die Trocknung endet nicht nach Gefühl, sondern nach Messwerten. Wir führen Abschlussmessungen durch, um sicherzustellen, dass die Feuchtigkeit wieder im unkritischen Bereich liegt.
Wie wird die Trocknung kontrolliert?
Durch regelmäßige Feuchtemessungen während der Maßnahme. So erkennen wir den Fortschritt und können die Trocknung bei Bedarf anpassen bzw. die Abbauentscheidung treffen.
Bekomme ich eine Abschlussdokumentation?
Ja. Sie erhalten bei Bedarf eine Dokumentation in Form eines Messprotokolls – als Nachweis für Sie und ggf. für die Versicherung.
Können später noch Folgeschäden auftreten?
Bei fachgerechter Trocknung ist das Risiko gering. Wichtig ist, den Schaden vollständig zu analysieren, die Ursache zu abzustellen und die Trocknung bis zum sicheren Abschluss durchzuführen.
Muss ich nach Abschluss der Trocknung im Alltag etwas beachten?
In der Regel nicht viel. Normales Heiz- und Lüftungsverhalten reicht meist aus. Bei besonderen Situationen geben wir Ihnen individuelle Hinweise.
Wie entsteht Schimmel nach einem/durch einen Wasserschaden?
Schimmel entsteht, wenn Feuchtigkeit über längere Zeit in Baustoffen oder auf Oberflächen vorhanden ist. Nach einem Wasserschaden dringt Wasser oft auch in verdeckte Bauteile wie Estrichdämmschichten, Trockenbauwände oder Wandaufbauten ein und kann dort länger verbleiben.

Baustoffe wie Tapeten, Holz oder Gipskarton bieten Schimmelpilzen zusätzlich einen guten Nährboden. In Verbindung mit Feuchtigkeit und normalen Raumtemperaturen können sich Schimmelsporen – die überall in der Luft vorhanden sind – bereits nach wenigen Tagen vermehren.

Ist Schimmel gesundheitsschädlich?
Schimmel kann die Raumluft belasten und bei empfindlichen Personen Beschwerden verursachen. Daher sollte er fachgerecht bewertet und entfernt werden.
Muss Schimmel immer entfernt werden?
Sichtbarer oder bestätigter Schimmel sollte in der Regel fachgerecht entfernt werden, um gesundheitliche Risiken und erneute Ausbreitung zu vermeiden. Wichtig ist die Feststellung und Beseitigung der Ursache für die Schimmelbildung.
Kann Schimmel nach der Trocknung wiederkommen?
Wenn Ursache und Feuchtigkeit vollständig beseitigt sind, ist das Risiko gering. Entscheidend ist eine vollständige Ursachenklärung und -beseitigung.
Wie läuft eine professionelle Schimmelsanierung ab?
In Kurzform umfasst die Schimmelsanierung je nach Ausmaß eine Ursachenanalyse, Schutzmaßnahmen, fachgerechte Entfernung befallener Materialien, Reinigung und Kontrolle des Ergebnisses.
Muss ich bei Schimmel sofort handeln?
Zeitnahes Handeln ist sinnvoll, insbesondere bei größerem Befall oder sensiblen Bereichen wie Wohn- oder Schlafräumen.

Organi­sation & Termine

In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Wir sind regional am Niederrhein im gesamten Kreis Kleve und dem angrenzenden Zipfel des Kreises Wesel (Xanten, Sonsbeck) tätig. Wir betreuen sowohl private als auch gewerbliche Kunden – sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.
Wie schnell können Sie vor Ort sein?
In der Regel kurzfristig. Da Wasserschäden zeitkritisch sind, versuchen wir Termine schnell innerhalb von 1-3 Werktagen zu realisieren – besonders bei akuten Schäden.
Wie kann ich einen Schaden melden?
Am einfachsten über unser Kontaktformular oder per E-Mail – natürlich können Sie uns gerne zusätzlich auch telefonisch erreichen. Beschreiben Sie kurz den Schaden und nennen Sie uns alle nötigen Kontaktdaten (z. B. Eigentümer, Mieter, Hausverwaltung, Versicherung).
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen oder Gewerbekunden?
Ja. Wir betreuen regelmäßig Hausverwaltungen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber – auch bei größeren oder komplexeren Schäden.
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Klever Berg 23, 47533 Kleve

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