Dichtheitsprüfung §61a Landeswassergesetz (LWG)
Unsere Mitarbeiter sind nach §61a LWG zur Abnahme der Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen berechtigt und beim Landesumweltamt NRW gelistet. In den Bereichen Kleve und Goch reicht die Videoinspektion der Abwasserkanäle mittels Kanalkamera aus. Stichtag ist per Gesetz zunächst generell der 31.12.2015. Für Gebiete außerhalb der Wasserschutzzone 3 (z.B. Reichswalde) wird aller Voraussicht nach eine Verlängerung dieser Frist gewährt.
Die gesetzlichen Vorgaben: Die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß §61a Landeswassergesetz (LWG) durchzuführen bei:
- Neubau der Abwasserleitungen
- Änderung der Abwasserleitungen
- Als Erstprüfung bis 31.12.2015 (also alle Gebäude vor Bj. 1996)
- Als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre
Welche Leitungen müssen geprüft werden ?
Es müssen alle „erdberührten“ Abwasserleitungen geprüft werden. Das bedeutet, dass die Überprüfung ab Unterkante Bodenplatte / Keller oder ab Durchgang Außenwand (Kellerwand) durchzuführen ist. Die Überprüfung muss mindestens bis zum Revisions- (Kontrollschacht) erfolgen.
Welche Prüfmethoden gibt es ?
Die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nach §61a LWG kennt generell 3 unterschiedliche Prüfverfahren:
- Druckprüfung mit Wasser
- Druckprüfung mit Luft
- TV – Inspektion (Kanalkamera)
Welche(s) Verfahren zugelassen bzw. vorgeschrieben ist, regelt jede Stadt / Kommune eigenständig. Da jedoch sowohl die Druckprüfung mit Luft als auch die Druckprüfung mit Wasser zu zusätzlichen Schäden an der Abwasserleitung führen kann und zudem relativ aufwändig ist, ist in der Regel die TV – Inspektion vorgegeben.
Welche Arbeiten umfasst die Dichtheitsprüfung ?
Der Umfang der Arbeiten richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der Stadt, bzw. der Kommune. Im Regelfall sind das jedoch mindestens:
- Ortung und Erfassung der zu prüfenden Abwasserleitungen und Revisionsschächte
- Öffnung / Zugänglichmachen
- Reinigung der Leitungen
- Überprüfung der Leitungen mit Kamera, Luftdruck oder Wassersäule
- Lageskizze
- Dokumentation, d.h. Videofilm oder Druckprüfprotokoll mit den geforderten technischen Hinweisen
Sanierung: Die Sanierung der Abwasserleitungen im Schadenfall ist zwingend vorgeschrieben. Welche Art der Sanierung sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab und muss im Einzelfall betrachtet werden. Das Land NRW unterstützt Sanierungsvorhaben mit günstigen KfW Krediten und gewährt „angemessene“ Fristen.
ACHTUNG !! Wählen Sie für die Dichtheitsprüfung einen Partner, der nicht gleichzeitig saniert, da es in solchen Fällen zu „Interessenskonflikten“ kommen kann. Auf dem Markt tummeln sich s.g. „Kanalhaie“, die für sehr geringes Geld die Dichtheitsprüfung anbieten und dann mit oft überteuerten oder nicht notwendigen Sanierungsmaßnahmen das Geld wieder reinholen.